Arbeiten als Schulbegleiter:in

Wir bieten flexible und erfüllende Tätigkeiten, die sich ideal als Neben- oder Zusatzverdienst für Menschen eignen, die gerne mit Kindern arbeiten. Bitte beachten Sie, dass unsere Positionen nicht darauf ausgelegt sind, eine volle Existenz abzusichern.

Werfen Sie einfach einen Blick auf die Informationen im Kästchen – sie helfen Ihnen dabei, zu entscheiden, ob dieser Job das Richtige für Sie ist.

Ich möchte mit  Kindern arbeiten, aber ich bin nicht gut genug qualifiziert oder meine Qualifikation wird in Deutschland nicht anerkannt.

Für mich kommt nur ein Teilzeitjob in Frage, weil ich mich um meine Familie auch kümmern möchte.

Ich bin sehr engagiert im Sozialbereich und würde mich freuen, wenn die Aufgaben, die mir Spaß machen und einem Kind helfen, auch vergütet werden.

Ich bin bereits als Schulbegleiter:in tätig aber nicht ganz mit den Rahmenbedingungen zufrieden. Ich möchte mir ein Angebot bei diesem Arbeitgeber holen.

Für wen ist dieser Job geeignet?

Schulbegleitung ist in der Regel eine Teilzeitbeschäftigung oder ein Zusatzverdienst. Es ist nicht geeignet, um eine vollständige Existenzgrundlage abzusichern. 

Die Aufgabe besteht darin, ein Kind während des Unterrichts in der Schule oder während der Zeit im Kindergarten zu begleiten. Während der Schulferien haben Sie frei, da diese Tätigkeit den Stundenplänen der Bildungseinrichtungen folgt; sie ist daher besonders attraktiv für Eltern mit schulpflichtigen Kindern. Sie können arbeiten, wenn ihre Kinder in der Schule sind, und haben in den Ferien Zeit für die Familie.

Natürlich bietet dieses Modell auch Vorteile für andere Personen, die eine Tätigkeit mit moderatem Arbeitsaufwand und viel freier Zeit suchen, zum Beispiel für diejenigen, die gleichzeitig freiberuflich tätig sind und zusätzliche Sicherheit in Form von sozialen Leistungen wie z.B einer Krankenversicherung und ein reguläres Gehalt benötigen. Die geografische Nähe zum eigenen Zuhause spielt ebenfalls eine Rolle, da Schulbegleiter oft in Einrichtungen in der Nähe ihres Wohnorts arbeiten. Wenn all das für Sie ansprechend klingt, freuen wir uns auf Ihre Anfrage!

Welche Kategorien von Schulbegleitung gibt es?

Es existieren drei relevante Kategorien von Schulbegleitern:

  • Einfache Hilfskraft (auch Leierhilfskraft genannt): Diese Kategorie erfordert keine Vorkenntnisse oder speziellen Qualifikationen. In der Regel genehmigen die Behörden diese Kategorie am häufigsten.
  • Pädagogische Hilfskraft: Diese Stufe erfordert bestimmte Qualifikationen oder Erfahrungen im pädagogischen Bereich. Die Vergütung für diese Kategorie ist höher als die der einfachen Hilfskraft.
  • Pädagogische Fachkraft: Diese höchste Stufe erfordert eine nachgewiesene Qualifikation im pädagogischen Bereich. Entsprechend ist die Vergütung für pädagogische Fachkräfte am höchsten.

Wenn ich bereits Erfahrung oder eine Qualifikation habe, werde ich automatisch als pädagogische Hilfskraft oder Fachkraft eingestellt?
Nein. Wir können nur die Stellen vergeben, die von den Behörden für die jeweiligen Kinder genehmigt werden. Jedes Kind hat individuelle Bedürfnisse, und entsprechend wird eine der drei Kategorien für die Schulbegleitung genehmigt. Wir bemühen uns jedoch, unsere Bewerber entsprechend ihrer Erfahrung und Qualifikation einzusetzen und zu vergüten.

Besteht die Möglichkeit, dass ich ursprünglich als einfache Hilfskraft starte und mit der Zeit die Stelle höher gestuft wird?
Ja, das ist nicht ausgeschlossen. Die Familie und die Schule müssen in diesem Fall Nachweise und Argumentationen vorlegen, um zu begründen, warum das Kind eine höher gestufte Hilfskraft benötigt. Die Behörde prüft den Antrag und kann ihn entweder genehmigen oder ablehnen. Wenn der Antrag genehmigt wird, werden Ihre Stundensätze an die neue Stufe gleich angepasst. 

Welche Aufgaben hat eine Schulbegleitung? *

Das ist ein Beispiel, welche Aufgaben die Tätigkeit der Schulbegleitung beinhalten kann:
Lebenspraktische Hilfestellungen wie Ein- und Ausräumen der Schultasche, Vorbereiten des Platzes in den Unterrichtsräumen, Unterstützung in den Pausen, An- und Ausziehen, Sicherstellen der Körperhygiene.
Einfache pflegerische Tätigkeiten wie Hilfe beim Toilettengang, Unterstützung beim Essen, Hilfe beim Essen, Hilfe beim Spaß haben.
Hilfen zur Mobilität wie Fortbewegung, Orientierung im Schulhaus und bei Schülerfahrten.
Unterstützung im sozialen und emotionalen Bereich wie Unterstützung von Sozialkontakten zu anderen Schülern, Unterstützung bei Motivationsproblemen (Aufmerksamkeit wecken, loben), Hilfestellung zum angemessenen Verhalten.
Krisen vorbeugen/ in Krisen Hilfestellung leisten z. B. Hilfestellung bei Selbst-, Fremd- und Sachaggression, Maßnahmen zur Beruhigung anbieten, „Auszeiten“ aus dem Klassenkontext ermöglichen.
Unterstützung bei der Kommunikation mit Lehrkräften und Mitschülern  wie Hilfestellung bei der Anwendung von Kommunikationshilfen (wie Bildkarten, Talker), Hilfestellung zum Einhalten von Kommunikationsregeln im Klassenverband.

Wichtig: das langfristige Ziel soll sein, die Autonomieentwicklung des Kindes, die Teilhabe in der Schule ohne Begleitung zu ermöglichen. 


*aus der Empfehlung des Verbandes der bayerischen Bezirke und des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 1.3.12

Was würde ich bei Ihnen verdienen?

Wir haben ein sehr transparentes Vergütungsmodell und hoffen, viele Ihrer Fragen hierzu bereits beantworten zu können.

Werde ich in den Ferien bezahlt?
Wir bieten einen Nebenverdienst oder einen Teilzeitjob an und vergüten pro geleisteter Stunde. In den Ferien haben Sie frei und erhalten keine Bezahlung. Allerdings haben Sie einen Urlaubsanspruch, der zum Großteil die freie Zeit in den Ferien abdeckt und Ihnen auch ermöglicht, in den Ferien bezahlten Urlaub zu nehmen.

Habe ich Urlaubsanspruch?
Ja, Sie haben einen Urlaubsanspruch. Dieser wird auf Grundlage von 30 Urlaubstagen pro Jahr bei einer Vollzeitbeschäftigung (5-Tage-Woche) berechnet. Diese Berechnung wird an die Gesamtzahl der Schultage im Jahr angepasst. Sie erhalten somit jeden Monat zusätzlich zu Ihrem Gehalt einen festen Anteil Ihres Urlaubsanspruchs ausgezahlt.

Erhalte ich einen Arbeitsvertrag?
Ja.

Ist der Arbeitsvertrag befristet
Ja, in der Regel ist er auf das Schuljahr befristet und kann bei Bedarf nahtlos um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Warum ist der Vertrag befristet?
Dies liegt daran, dass die Finanzierung der Schulbegleitung für Kinder mit Förderbedarf in der Regel jährlich erfolgt. Wir passen uns diesem Modell an.

Wird mein Lohn jeden Monat unterschiedlich sein?
Ja, der Lohn kann leicht variieren, abhängig davon, wie viele Ferientage auf den jeweiligen Monat fallen.

Wie kann ich meinen Lohn berechnen, wenn er unterschiedlich ist?
Sie arbeiten durchschnittlich 3 Wochen pro Monat. Zusätzlich erhalten Sie den anteiligen Urlaubsanspruch ausgezahlt, wodurch Sie Ihren Lohn ungefähr berechnen können.

Ist das ein Midijob?
Ja, in der Regel fallen Sie in den Bereich „Midijob“ und zahlen entsprechend moderate Lohnsteuer.

Weiß ich im Voraus, wann ich frei habe?
Ja, dies können Sie dem bayerischen Ferienkalender entnehmen.

Wie viele Stunden pro Woche werde ich arbeiten?
Die Arbeitszeit hängt vom Stundenplan der Schule ab und variiert zwischen ca. 20 und 36–37 Stunden pro Woche.

Kann man eine Stelle teilen?
Ja, das ist bei uns möglich. Wenn zwei Personen eine Stelle teilen möchten, insbesondere an einer Ganztagesschule, können wir dieses Modell gerne umsetzen.

Werden Fahrtkosten und Verpflegung erstattet?
Nein, in der Regel gehören diese Ausgaben zu den Eigenkosten. Wir bemühen uns jedoch, dass unsere Mitarbeiter einen möglichst kurzen Arbeitsweg haben.

Was verdiene ich pro Stunde?
Es gibt drei relevante Kategorien von Schulbegleitern: einfache Hilfskräfte, qualifizierte Hilfskräfte und pädagogische Fachkräfte. Jede dieser Kategorien hat einen festen Stundensatz.

Was passiert, wenn ich krank bin?
Sie haben wie jeder angestellte Mitarbeiter Anspruch auf Lohnfortzahlung und werden weiterhin entsprechend bezahlt.

Was passiert, wenn das zu betreuende Kind krank ist?
Wir können versuchen, Sie anderweitig einzusetzen. Wenn dies nicht möglich ist, erhalten Sie eine vertraglich festgelegte Kompensation pro Tag.

Ist es ein 5-Tage-Job?
In der Regel ja.

Warum zahlen manche Firmen auch in den Ferien, und Sie nicht?
Wir sind auf die staatliche Finanzierung angewiesen, die keine Vergütung für die Ferienzeit vorsieht. Einige Firmen verteilen das Gehalt so, dass auch in den Ferien Zahlungen erfolgen. Wir hingegen zahlen das gesamte Gehalt während der Arbeitszeit aus und bieten Ihnen dafür einen höheren Stundensatz.

Nach welchen Kriterien wird die Kategorie der Schulbegleiter festgelegt?
Die Einordnung in eine der Kategorien hängt von drei Kriterien ab:
a) dem Bedarf des Kindes
b) der Genehmigung der zuständigen Behörde
c) Ihrer Qualifikation

Hat die Schulbegleitung die Aufsichtspflicht für das Kind?

Grundsätzlich gilt, dass für die Zeit des Schulbesuchs die Schule die Schutz- und Fürsorgepflicht für das Kind übernimmt. Auch beim Einsatz von Schulbegleitern steht die Schule in Primärverantwortung für das Kind für die Zeit des Schulbesuches. Allerdings gibt es viele Situationen im Schulalltag, in welchen die Schulbegleitung die Aufsichtspflicht übernimmt, z.B. wenn der Schulweg vom Bus zur Schule durch die Schulbegleitung gesichert wird oder wenn die Aufsichtspflicht durch die Schule zeitweise nicht möglich ist. Über diese möglichen Situationen und über die gesetzlichen Regelungen klären wir Sie gerne bei einem persönlichen Gespräch auf.

Bekomme ich eine Fortbildung?

Fortbildungen und Supervisionen für unsere Mitarbeiter werden das ganze Jahr über in kleinen Einheiten von uns angeboten und sind vertraglich festgelegt.

Unser Vorteil liegt darin, dass wir ein professionelles Teammitglied haben: einen erfahrenen Förderlehrer und Therapeuten für Kinder mit Beeinträchtigungen. Er ist darauf spezialisiert, unsere Mitarbeiter zu beraten und fortzubilden. Von Anfang an bleiben Sie in engem Kontakt mit ihm und unserem Team. Sie sind aktiv in den regelmäßigen Austausch mit den Familien und Schulen eingebunden.