Arbeiten als Schulbegleiter:in
Wir bieten flexible und erfüllende Tätigkeiten, die sich ideal als Neben- oder Zusatzverdienst für Menschen eignen, die gerne mit Kindern arbeiten. Bitte beachten Sie, dass unsere Positionen nicht darauf ausgelegt sind, eine volle Existenz abzusichern.
Werfen Sie einfach einen Blick auf die Informationen im Kästchen – sie helfen Ihnen dabei, zu entscheiden, ob dieser Job das Richtige für Sie ist.
Ich möchte mit Kindern arbeiten, aber ich bin nicht gut genug qualifiziert oder meine Qualifikation wird in Deutschland nicht anerkannt.
Für mich kommt nur ein Teilzeitjob in Frage, weil ich mich um meine Familie auch kümmern möchte.
Ich bin sehr engagiert im Sozialbereich und würde mich freuen, wenn die Aufgaben, die mir Spaß machen und einem Kind helfen, auch vergütet werden.
Ich bin bereits als Schulbegleiter:in tätig aber nicht ganz mit den Rahmenbedingungen zufrieden. Ich möchte mir ein Angebot bei diesem Arbeitgeber holen.
Für wen ist dieser Job geeignet?
Schulbegleitung ist in der Regel eine Teilzeitbeschäftigung oder ein Zusatzverdienst. Es ist nicht geeignet, um eine vollständige Existenzgrundlage abzusichern.
Die Aufgabe besteht darin, ein Kind während des Unterrichts in der Schule oder während der Zeit im Kindergarten zu begleiten. Während der Schulferien haben Sie frei, da diese Tätigkeit den Stundenplänen der Bildungseinrichtungen folgt; sie ist daher besonders attraktiv für Eltern mit schulpflichtigen Kindern. Sie können arbeiten, wenn ihre Kinder in der Schule sind, und haben in den Ferien Zeit für die Familie.
Natürlich bietet dieses Modell auch Vorteile für andere Personen, die eine Tätigkeit mit moderatem Arbeitsaufwand und viel freier Zeit suchen, zum Beispiel für diejenigen, die gleichzeitig freiberuflich tätig sind und zusätzliche Sicherheit in Form von sozialen Leistungen wie z.B einer Krankenversicherung und ein reguläres Gehalt benötigen. Die geografische Nähe zum eigenen Zuhause spielt ebenfalls eine Rolle, da Schulbegleiter oft in Einrichtungen in der Nähe ihres Wohnorts arbeiten. Wenn all das für Sie ansprechend klingt, freuen wir uns auf Ihre Anfrage!
Kategorien von Schulbegleitung
Es gibt drei relevante Kategorien von Schulbegleitern:
1. Einfache Hilfskraft (auch Laienhilfskraft genannt):
Für diese Kategorie sind keine besonderen Vorkenntnisse oder Qualifikationen erforderlich. In der Regel wird sie am häufigsten von den zuständigen Behörden genehmigt.
2. Pädagogische Hilfskraft:
Diese Stufe setzt bestimmte Qualifikationen oder Erfahrungen im pädagogischen Bereich voraus. Die Mindestanforderungen sind zum Beispiel eine dreijährige Ausbildung in einem kinderbezogenen Berufsfeld oder ab drei Jahre nachweisbare praktische Erfahrung. Die Vergütung liegt über der einer einfachen Hilfskraft.
3. Pädagogische Fachkraft:
Dies ist die höchste Qualifikationsstufe. Hier ist eine anerkannte pädagogische Ausbildung erforderlich. Entsprechend ist auch die Vergütung am höchsten. Diese Kategorie wird von den Behörden seltener genehmigt.
Wie erfolgt die Einstufung in die Kategorien?
Die Einstufung in eine der drei Kategorien erfolgt durch die zuständigen Behörden – und das ist leider nicht immer ganz transparent oder einheitlich. Grundsätzlich gilt: Die Behörden sind eher zurückhaltend und genehmigen am häufigsten die Kategorie „einfache Hilfskraft“.
Es gibt jedoch zwei unterschiedliche Herangehensweisen bei der Entscheidung:
1. Perspektive der Schulbegleitung:
Einige Behörden orientieren sich an der Qualifikation der von uns vorgeschlagenen Person. Wenn wir nachweisen können, dass eine pädagogisch qualifizierte Hilfskraft oder sogar eine Fachkraft zur Verfügung steht, wird diese Einstufung auch genehmigt – nach dem Grundsatz: Wer qualifiziert ist, soll auch entsprechend bezahlt werden.
Gerade angesichts des Fachkräftemangels möchten manche Behörden vermeiden, gut ausgebildete Schulbegleitungen zu demotivieren oder „herunterzustufen“.
2. Perspektive des Kindes:
Andere Behörden beurteilen den Unterstützungsbedarf ausschließlich aus Sicht des Kindes. Sie entscheiden selbst, welche Art von Begleitung erforderlich ist – unabhängig davon, welche Fachkraft wir vorschlagen. Wird nur eine einfache Hilfskraft als ausreichend erachtet, wird auch nur diese Kategorie genehmigt – selbst wenn eine höher qualifizierte Person zur Verfügung steht.
Was bedeutet das für Sie?
Als Schulbegleitung müssen Sie offen dafür sein, wie die Behörden letztlich entscheiden – und deren Entscheidung akzeptieren.
Wir als Träger setzen uns immer dafür ein, dass bei entsprechender Qualifikation auch eine höhere Einstufung genehmigt wird. Aber leider liegt die Entscheidung nicht in unserer Hand, und es klappt nicht immer.
Unser Tipp:
Bitte machen Sie Ihre Entscheidung, diesen Job zu übernehmen, nicht allein von der Kategorie abhängig. Entscheidend ist das Gesamtpaket:
die Kategorie (ein Teilaspekt)
die Sympathie mit der Familie
die Entfernung zur Schule
das Team vor Ort
und nicht zuletzt: die Zusammenarbeit mit uns
All diese Punkte sollten gemeinsam abgewogen werden – nicht nur die Einstufung.
Welche Aufgaben hat eine Schulbegleitung? *
Das ist ein Beispiel, welche Aufgaben die Tätigkeit der Schulbegleitung beinhalten kann:
Lebenspraktische Hilfestellungen wie Ein- und Ausräumen der Schultasche, Vorbereiten des Platzes in den Unterrichtsräumen, Unterstützung in den Pausen, An- und Ausziehen, Sicherstellen der Körperhygiene.
Einfache pflegerische Tätigkeiten wie Hilfe beim Toilettengang, Unterstützung beim Essen, Hilfe beim Essen, Hilfe beim Spaß haben.
Hilfen zur Mobilität wie Fortbewegung, Orientierung im Schulhaus und bei Schülerfahrten.
Unterstützung im sozialen und emotionalen Bereich wie Unterstützung von Sozialkontakten zu anderen Schülern, Unterstützung bei Motivationsproblemen (Aufmerksamkeit wecken, loben), Hilfestellung zum angemessenen Verhalten.
Krisen vorbeugen/ in Krisen Hilfestellung leisten z. B. Hilfestellung bei Selbst-, Fremd- und Sachaggression, Maßnahmen zur Beruhigung anbieten, „Auszeiten“ aus dem Klassenkontext ermöglichen.
Unterstützung bei der Kommunikation mit Lehrkräften und Mitschülern wie Hilfestellung bei der Anwendung von Kommunikationshilfen (wie Bildkarten, Talker), Hilfestellung zum Einhalten von Kommunikationsregeln im Klassenverband.
Wichtig: das langfristige Ziel soll sein, die Autonomieentwicklung des Kindes, die Teilhabe in der Schule ohne Begleitung zu ermöglichen.
*aus der Empfehlung des Verbandes der bayerischen Bezirke und des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 1.3.12
Was sind Ihre Rahmenbedingungen?
Bitte beachten Sie, dass Schulbegleitung in der Regel ein Teilzeitjob ist und häufig (aber nicht immer) als Nebenverdienst genutzt wird.
Wie viele Stunden arbeitet man als Schulbegleitung?
Der tatsächliche Stundenumfang hängt von der Klassenstufe, der Schulart und ggf. dem Betreuungsmodell ab.
Hier ein grober Überblick:
1. Klasse: ca. 20–22 Stunden pro Woche
2. Klasse: ca. 24 Stunden pro Woche
3.–4. Klasse: ca. 27–29 Stunden pro Woche
Ganztagsschulen: bis zu 34–39 Stunden pro Woche
Ferienzeiten:
In allen Schulen gilt: Während der Schulferien findet keine Begleitung statt.
In diesen Zeiten wird kein Gehalt angerechnet (siehe dazu die nächste Frage unten).
Kindergärten:
In Kindergärten ist der wöchentliche Stundenumfang in der Regel höher, da es dort keine klassischen Schulferien gibt – lediglich einzelne Schließzeiten.
Wie wird das Gehalt berechnet?
Wir orientieren uns vollständig am Vergütungsmodell des Staates und zahlen pro tatsächlich geleisteter Stunde. Das bedeutet:
Am Ende jedes Monats reichen Sie einen digitalen Stundenzettel ein (über unsere App).
Alle geleisteten Stunden werden zusammengerechnet.
Sie erhalten Ihr Gehalt für genau diese Stunden.
Jeder einzelne Stundenzettel wird von uns direkt an die zuständige Behörde weitergeleitet.
Wichtig zu wissen:
Wenn Sie keine Stunden leisten – zum Beispiel während der Schulferien – erfolgt keine Anrechnung der Stunden. Das entspricht dem staatlichen Vergütungsmodell, das wir für fair und nachvollziehbar halten.
Manche größere Träger arbeiten mit monatlichen Pauschalgehältern, unabhängig von der tatsächlichen Stundenzahl. Das wirkt auf den ersten Blick attraktiv – allerdings machen dort mehr oder weniger Stunden am Ende keinen Unterschied.
Wir als vergleichsweise kleiner Träger gehen einen anderen Weg:
Wir zahlen Ihnen jede geleistete Stunde fair und transparent aus, genau so, wie wir sie auch vom Staat vergütet bekommen. Das schafft Klarheit und Gerechtigkeit für beide Seiten.
Wird mein Lohn jeden Monat unterschiedlich sein?
Ja, der Lohn kann leicht variieren, abhängig davon, wie viele Ferientage auf den jeweiligen Monat fallen.
Habe ich Urlaubsanspruch?
Ja, Sie haben einen Urlaubsanspruch. Dieser wird auf Grundlage von 30 Urlaubstagen pro Jahr bei einer Vollzeitbeschäftigung (5-Tage-Woche) berechnet. Diese Berechnung wird an die Gesamtzahl der Schultage im Jahr angepasst. Sie erhalten somit jeden Monat zusätzlich zu Ihrem Gehalt einen festen Anteil Ihres Urlaubsanspruchs ausgezahlt.
Erhalte ich einen Arbeitsvertrag?
Ja.
Ist der Arbeitsvertrag befristet
Ja, in der Regel ist er auf das Schuljahr befristet und kann bei Bedarf nahtlos um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Warum ist der Vertrag befristet?
Dies liegt daran, dass die Finanzierung der Schulbegleitung für Kinder mit Förderbedarf in der Regel jährlich erfolgt. Wir passen uns diesem Modell an.
Wie kann ich meinen Lohn berechnen, wenn er unterschiedlich ist?
Sie arbeiten durchschnittlich 3 Wochen pro Monat. Zusätzlich erhalten Sie den anteiligen Urlaubsanspruch ausgezahlt, wodurch Sie Ihren Lohn ungefähr berechnen können.
Ist das ein Midijob?
Ja, in der Regel fallen Sie in den Bereich „Midijob“ und zahlen entsprechend moderate Lohnsteuer.
Weiß ich im Voraus, wann ich frei habe?
Ja, dies können Sie dem bayerischen Ferienkalender entnehmen.
Kann man eine Stelle teilen?
Ja, das ist bei uns möglich. Wenn zwei Personen eine Stelle teilen möchten, insbesondere an einer Ganztagesschule, können wir dieses Modell gerne umsetzen.
Werden Fahrtkosten und Verpflegung erstattet?Verpflegungskosten gelten in der Regel als Eigenkosten und werden nicht gesondert erstattet.
Fahrtkosten sind im Stundenlohn anteilig enthalten – konkret:
eine Großraumzulage für München,
sowie die Sozial- und Erziehungszulage.
Diese Zuschläge sind feste Bestandteile des Stundenlohns und orientieren sich am staatlichen Vergütungsmodell.
Weihnachtsgeld:
Auch das Weihnachtsgeld wird anteilig pro geleisteter Stunde ausgezahlt – genau so, wie wir es vom Staat erhalten.
Was verdiene ich pro Stunde?
Ab September beträgt der Stundenlohn für eine einfache Hilfskraft
19 Euro brutto (inklusive aller Zuschläge). Pädagogische Hilfskräfte und pädagogische Fachkräfte erhalten eine höhere Vergütung.
Die genauen Stundensätze besprechen wir gerne im persönlichen Gespräch, abhängig von Ihrer Qualifikation und Einstufung.
Was passiert, wenn ich krank bin?
Sie haben wie jeder angestellte Mitarbeiter Anspruch auf Lohnfortzahlung und werden weiterhin entsprechend bezahlt.
Was passiert, wenn das zu betreuende Kind krank ist?
Wir können versuchen, Sie anderweitig einzusetzen. Wenn dies nicht möglich ist, erhalten Sie eine vertraglich festgelegte Kompensation pro Tag.
Ist es ein 5-Tage-Job?
In der Regel ja.
Hat die Schulbegleitung die Aufsichtspflicht für das Kind?
Grundsätzlich gilt, dass für die Zeit des Schulbesuchs die Schule die Schutz- und Fürsorgepflicht für das Kind übernimmt. Auch beim Einsatz von Schulbegleitern steht die Schule in Primärverantwortung für das Kind für die Zeit des Schulbesuches. Allerdings gibt es viele Situationen im Schulalltag, in welchen die Schulbegleitung die Aufsichtspflicht übernimmt, z.B. wenn der Schulweg vom Bus zur Schule durch die Schulbegleitung gesichert wird oder wenn die Aufsichtspflicht durch die Schule zeitweise nicht möglich ist. Über diese möglichen Situationen und über die gesetzlichen Regelungen klären wir Sie gerne bei einem persönlichen Gespräch auf.
Bekomme ich eine Fortbildung?
Fortbildungen und Supervisionen für unsere Mitarbeiter werden das ganze Jahr über in kleinen Einheiten von uns angeboten und sind vertraglich festgelegt.
Unser Vorteil liegt darin, dass wir ein professionelles Teammitglied haben: einen erfahrenen Förderlehrer und Therapeuten für Kinder mit Beeinträchtigungen. Er ist darauf spezialisiert, unsere Mitarbeiter zu beraten und fortzubilden. Von Anfang an bleiben Sie in engem Kontakt mit ihm und unserem Team. Sie sind aktiv in den regelmäßigen Austausch mit den Familien und Schulen eingebunden.