Schul- & Individualbegleitung
in München und Umgebung
Wir organisieren die richtige Begleitung für Ihr Kind. Ihr Anbieter für Schul- und Individualbegleitung mit Herz.

Was wir machen
Wir suchen für die Familien, deren Kinder auf eine Unterstützung in Schul- bzw. im Kindergartenalltag angewiesen sind, die passende Schul- oder Individualbegleitung.
Wir stellen passende Begleiter ein, bieten ihnen eine professionelle Einweisung und kümmern uns um Ihre Weiterbildung.
Wir koordinieren die reibungslose Zusammenarbeit zwischen der Familie, dem Schul- und Individualbegleiter und der Schule.
Wir beraten und unterstützen Familien bei der Beantragung einer Schul- und Individualbegleitung.
Wir bieten professionelle Förderhilfe für Kinder mit und ohne Beeinträchtigung im Kindergarten und für Schüler:innen aller Jahrgangsstufen, die auf Wunsch der Familie auch in den Kindergarten- und Schulalltag integriert werden kann.
Wir sind tätig in München und Umgebung und in vielen anderen Regionen im Bezirk Oberbayern (Starnberg, Weilheim, Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Garmisch und andere)
Wofür wir stehen
Wir stehen voll und ganz für Inklusion!
Durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 hat sich Deutschland verpflichtet, das Recht für Menschen mit Beeinträchtigungen auf Bildung ohne Diskriminierung sicherzustellen. Das bedeutet, zumindest rein rechtlich, dass alle Schulen in Deutschland inklusiv sind. Sie brauchen nun auch Resourcen, um Kindern mit Beeinträchtigung den Alltag und das Lernen zu ermöglichen. Eine dieser Resourcen ist die Unterstützung durch eine Schulbegleitung. Diese sorgt dafür, daß Ihr Kind gleichberechtigt am schulischen Leben und am Unterricht teilnimmt, Selbstständigkeit und eigenverantwortliches Handeln gefördert wird und daß Ihr Kind sich in der Schule wohl fühlt.

Wie bekomme ich eine Schulbegleitung
In vielen Fällen wird die Schulbegleitung über den sogenannten „Eingliederungshilfe“-Träger finanziert. Meist ist es erforderlich, dafür einen Antrag auf Eingliederungshilfe beim zuständigen Leistungsträger, z.B. dem Bezirk Oberbayern oder dem zuständigen Jugendamt zu stellen. In diesem Antrag muss der Bedarf an einer Schulbegleitung für Ihr Kind durch ärztliche Gutachten oder andere Unterlagen begründet sein und den Unterstützungsbedarf Ihres Kindes verdeutlichen.
Hierbei ist es wichtig, frühzeitig aktiv zu werden und sich über die Möglichkeiten und Voraussetzungen für eine Schulbegleitung eingehend zu informieren, denn je nach Leistungsträger und individueller Situation kann die Bewilligung viel Zeit in Anspruch nehmen.
Was viele Eltern nicht wissen, ist, dass es drei Kategorien von Schulbegleitung gibt: die einfache Hilfskraft (ohne Vorkenntnisse), die qualifizierte Hilfskraft (mit relevanter pädagogischer Qualifikation oder Erfahrung im Umgang mit Kindern) und die pädagogische Fachkraft (eine professionell ausgebildete Person mit anerkanntem Abschluss). Die höchste Stufe – die Fachkraft – wird von den Behörden nur selten genehmigt. Es ist jedoch durchaus möglich, für Ihr Kind eine qualifizierte Hilfskraft zu beantragen. Dafür muss gut begründet werden, warum Ihr Kind mit einer einfachen Hilfskraft nicht zurechtkommt. Die Vorteile einer qualifizierten Kraft liegen auf der Hand: Sie bringt mehr Fachwissen mit, kann gezielter auf die Bedürfnisse Ihres Kindes eingehen und verdient auch eine höhere Vergütung. Diese bessere Bezahlung kann ein wichtiger Anreiz dafür sein, dass die Schulbegleitung langfristig bleibt und sich nicht nach besser bezahlten Alternativen umsieht. Gerne beraten wir Sie kompetent zum gesamten Antragsverfahren.
Für welche Einrichtungen und für welches Alter gibt es Schulbegleitung
Bei der Assistenz, wie einer Schul- oder Individualbegleitung, geht es darum, daß einem Kind mit Förderbedarf oder Beeinträchtigung geholfen wird, sein Leben so zu führen wie es die meisten Kinder und Menschen ohne eine Beeinträchtigung führen können. Daher ist eine Schulbegleitung für alle Schuljahrgänge möglich in allen Bildungseinrichtungen. Im Kindergarten handelt es sich dementsprechend um eine Individualbegleitung. Auch für Kinder an Förderschulen ist es möglich, eine Schulbegleitung zu beantragen.